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Heizungssanierung

Heizungsanlagen der nächsten Generation

Welche neue Heizung kommt bei der Modernisierung in Frage? Wie hoch sind die Kosten einer Heizungssanierung? Nach welchen Anforderungen müssen neue Heizungsanlagen geplant werden?

Mit über 40 Jahren Erfahrung begleiten wir Sie gerne von der Beratung über die Realisierung bis zur Bewirtschaftung Ihrer neuen Heizungsanlage. Als Generalunternehmer organisieren wir den gesamten Ablauf der Heizungssanierung. Wir koordinieren und terminieren alle nötigen Handwerker und übergeben Ihnen ein verlässliches Terminprogram, mit klar strukturiertem Ablauf und Daten.

Terminprogramm

Förderbeitrag Kanton Zürich

Im Kanton Zürich wird mit dem Förderprogram 2023 das Sanieren von einem fossilen Brennstoff auf eine alternative Wärmequelle finanziell unterstützt. Bei allen unseren Heizungssanierungen, bei welchen ein Förderbeitrag eingefordert werden kann, übernehmen wir die ganze Bürokratie.

Welche Energieträger werden vom Kanton unterstütz? Wie ist der genaue Ablauf des Förderprogramm 2023? Wie hoch ist der Förderbeitrag?

Alle Informationen zum Thema finden Sie unter:

https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/energie/energiefoerderung.html

Gerne sind wir bei Unklarheiten oder Anmerkungen Ihre Ansprechperson.


Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich

Im Zuge der Schweizer Energiestrategie 2050 definierte der Bund die sogenannten MuKEn: Die «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» legen in sogenannten Standardlösungen fest, welche Wärmeerzeuger-Typen bei einer Heizungssanierung ab 2020 verbaut werden dürfen, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen.

Was bedeuten die MuKEn für mich und meine aktuelle Heizungsanlage? Welche MuKEn Standardlösungen gibt es?

Alle Standardlösungen nach MuKEn integrieren erneuerbare Energien in die Erzeugung der Heizwärme. Dies geschieht entweder direkt durch die Nutzung von Solarenergie oder indirekt über Wärmepumpensysteme oder Holzpellets.

Wann muss ich auf eine der MuKEn Standardlösungen zurückgreifen?

Die MuKEn gelten für Wohnhäuser, die vor dem Jahr 1993 gebaut wurden. Ausserdem sind nur Wohnhäuser betroffen, die in die GEAK-Gebäudeklassen E bis G fallen. Der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) wird bei einer Hausbesichtigung festgestellt. Grundlage für die Bewertung ist der Energiebedarf der Immobilie.

Steht in diesen Gebäuden eine Sanierung des Wärmeerzeugers an, ist der Eigentümer verpflichtet, auf eine der Standardlösungen nach MuKEn zurückzugreifen.

Welche MuKEn Standartlösung passt zu meiner Liegenschaft?

Um Ihre Heizsituation, Wünsche und Möglichkeiten mit den MuKEn Standartlösungen abzugleichen, bedarf es einer Beratung vor Ort. Gerne zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten, Kosten und Vorteile der verschiedenen Standartlösungen auf.

Für eine unverbindliche Beratung sind wir gerne für Sie erreichbar.

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